Im Arbeitspaket B.3 wird im Rahmen einer systematischen Informationsverdichtung – aufbauend auf den Ergebnissen der Arbeitspakete A.2 bis A.3 und B.1 bis B.2 – ein Kriterienkatalog für normative Standards innovativer Formen von Geschäfts- und Kooperationsmodellen erarbeitet. Der Katalog trägt zu einem Ordnungsrahmen bei, der die Rolle Privater für die nationale Sicherheitsarchitektur regeln soll.
Ziel sind die die Entlastung staatlicher Aufgabenträger unter Wahrung hoher Qualitätsstandards, sowie Förderung der privaten Sicherheitswirtschaft und Unterstützung einer höheren Marktdurchdringung durch die Identifizierung neuer Kooperations- und Geschäftsmodelle. Dementsprechend wird ein Kontrollrahmen zur Absicherung von Mindeststandards entwickelt. Gleichzeitiger soll eine systematischere Abgrenzung ausschließlich durch staatliche Aufgabenträger zu erbringender Schutzleistungen ermöglichst werden, als dies in Ermangelung eines umfassenden Kriterienkatalogs und Prüfschemas bislang möglich ist.
Ausgehend von einer vertiefenden Analyse von Angebots- und Nachfragestrukturen und aufbauend auf den durchgeführten nationalen und internationalen Fallstudien werden relevante Trends der Sicherheitswirtschaft identifiziert. Dabei finden insbesondere Aspekte wie die Natur des Schutzgutes (und entsprechend die Rolle des „Faktors Mensch“), der Technisierungsgrad, die Sektorenzuordnung innerhalb der Sicherheitswirtschaft, die Absatzorientierung (zwischen regional und international, staatlichen und privaten Kunden) und charakteristische Unternehmensgrößen für die erarbeiteten ordnungspolitischen Kriterien Berücksichtigung. Die Ergebnisse werden für die im Rahmen des Projektes zu entwickelnde Offene Informationsplattform sowie für Empfehlungen für Parlament, Politik und Ministerien, und die politik- bzw. verwaltungswissenschaftliche Forschungsgemeinschaft zusammengefasst. Der BDSW unterstützt die verbandsinterne Kommunikation und die betriebsorganisatorischen Betrachtungen mit seinem Mitgliedernetz und tritt damit als Multiplikator auf. Die Ergebnisse werden den Verbandsmitgliedern des BDSW sowie der gesamten Branche zugänglich gemacht.